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Definition Umwandlugsansruc
Vorusetzungen Umwandlunsanspruch
Mit nicht genutzten Pflegesachleistungen können Sie den Entlastungsbetrag aufstocken

Sie möchten gern mehr Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und über die Pflegekasse finanzieren?

Mit dem sogenannten Umwandlungsanspruch ist das möglich. So können Sie alternativ oder ergänzend zum monatlichen Entlastungsbetrag einen bestimmten Prozentsatz Ihrer Pflegesachleistung für zusätzliche Betreuungsleistungen nutzen.

Hier erfahren Sie, was es mit der Umwandlung von Sachleistungen in Betreuungsleistungen auf sich hat,

wer sie nutzen kann und wie Sie die Anspruchshöhe berechnen.

 
Umwandlungsanspruch: Definition
Voraussetzungen für den Umwandlungsanspruch
Umwandlungsanspruch: Ablauf leicht erklärt
Kein Antrag auf Umwandlung von Pflegesachleistungen nötig
Maximale Umwandlung nach Pflegegrad

 

 
 
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Umwandlungsanspruch bedeutet: Pflegebedürftige können bis zu 40 Prozent des ihnen zustehenden Betrags für Pflegesachleistungen für andere Leistungen nutzen. Sie können damit Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren, die in ihrem Bundesland nach Landesrecht anerkannt sind

Angebote zur Unterstützung im Alltag können auch mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden. Das Umwandeln von Pflegesachleistungen ist eine alternative oder zusätzliche Möglichkeit zur Finanzierung.

Umgewandelte Sachleistungen unterscheiden sich teilweise vom Entlastungsbetrag: Umgewandelte Sachleistungen können Sie nicht ansparen und nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Also nicht für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder ambulante Pflege.

 

 
Voraussetzungen für den Umwandlungsanspruch

Nutzen können Sie den Umwandlungsanspruch nur, wenn Sie grundsätzlich Anspruch auf Pflegesachleistungen haben und diesen Anspruch im betreffenden Monat nicht voll ausschöpfen.

Deshalb gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie haben mindestens Pflegegrad 2.

  • Sie werden zuhause gepflegt.

  • Sie nehmen Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder beides in Anspruch (Kombinationsleistung).

  • Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Sie nicht vollständig genutzt.

 

Diese Voraussetzungen müssen Sie nicht belegen. Die Kriterien werden von Ihrer Pflegeversicherung selbständig geprüft. Die erforderlichen Informationen stehen dort ohnehin zur Verfügung.

Umwandlungsanspruch: Ablauf leicht erklärt

Pflegesachleistungen umzuwidmen ist erstaunlich einfach. Denn die Pflegekasse oder Pflegeversicherung prüft Ihren Umwandlungsanspruch automatisch, wenn Sie eine Kostenerstattung für Angebote zur Unterstützung im Alltag beantragen.

Dabei werden in Anspruch genommene Pflegesachleistungen vorrangig behandelt. Nur wenn danach im betreffenden Monat noch ein Restanspruch übrig ist, kommt eine Umwandlung überhaupt in Frage. Diese Reihenfolge der Ansprüche ist gesetzlich festgelegt.

Kein Antrag auf Umwandlung von Pflegesachleistungen nötig

Einen Antrag auf Umwandlung gibt es nicht. Ihr Anspruch wird von der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung automatisch geprüft und genutzt. Dafür müssen Sie eine Kostenerstattung für in Ihrem Bundesland anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag beantragen.
 

Bei diesem Antrag müssen Sie mit entsprechenden Belegen die entstandenen Kosten nachweisen. Alternativ können Sie im Voraus eine Abtretungserklärung einreichen. Damit erklären Sie, dass ein bestimmter Anbieter seine Kosten in Ihrem Namen abrechnen darf. Sie müssen dann nicht mehr in Vorleistung gehen und sparen sich außerdem viel Papierkram.
 

Auch wenn Sie für den Umwandlungsanspruch keinen extra Antrag stellen müssen, ist es wichtig, dass Sie den Umwandlungsanspruch kennen: Denn nur wenn Sie von Ihrem finanziellen Anspruch wissen, können Sie entsprechende Angebote wahrnehmen.

Maximale Umwandlung nach Pflegegrad

Höchstens 40 Prozent Ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen können umgewandelt werden. Ihr Anspruch auf Pflegesachleistungen hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Deshalb hängt auch der maximale Umwandlungsbetrag von Ihrem Pflegegrad ab.

Pflegegrad              Pflegesachleistung                               Maximale Umwandlungssumme

                            monatlicher Höchstbetrag (= 100 %)        im Monat (= 40 %)

Pflegegrad 2                      761 €                                                    304,40 €

Pflegegrad 3                    1.432 €                                                    572,80 €

Pflegegrad 4                    1.778 €                                                     711,20 €

Pflegegrad 5                   2.200 €                                                   880,00 €

 

Quelle:pflege.de

 

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Kein Antrag nötig
Maximale Umwandun nach Pflegerad
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