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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Senioren-Gesellschaft Rosy Ziegler                Stand: Januar 2021

 

1. Geltungsbereich
  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte im Zweig der vorpflegerischen Betreuung der Senioren-Gesellschaft Rosy Ziegler, Hauptstr. 14. 61350 Bad Homburg; Telefon: 0151 / 2410 7777, senioren_gesellschaft[a]web.de, mit ihrem Auftraggeber – nachstehend Auftraggeber genannt. Die AGB gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

  2. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

2. Vertragsgegenstand
  1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

  2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt die Senioren-Gesellschaft Rosy Ziegler selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

  3. Es steht der Senioren-Gesellschaft Rosy Ziegler frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

 

3. Zustandekommen des Vertrages
  1. Das Vertragsverhältnis kommt durch Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch die Senioren-Gesellschaft Rosy Ziegler zustande.

  2. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Allgemeinen mündlich vereinbart und wird auf Verlangen in einem Angebot bzw. einer Auftragsbestätigung schriftlich beschrieben.

 

4. Vertragsdauer und Kündigung
  1. Der Vertrag beginnt und endet zum individuell vereinbarten Zeitpunkt.

  2. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

 
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
  1. Die von der Senioren-Gesellschaft Rosy Ziegler zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

  2. Ist der Senioren-Gesellschaft Rosy Ziegler die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat sie dem Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

  3. Die Senioren-Gesellschaft Rosy Ziegler stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

  4. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beauftragen. Nach Erhalt des Änderungswunsches wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Änderungswunsch unverzüglich zustimmen bzw. diesen ablehnen und gegebenenfalls begründen.

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Dienstleistungen werden zu dem im individuellen vereinbartem Rahmen zum vereinbarten Stundensatz und Zeitumfang monatlich fällig und berechnet, soweit nicht eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

  2. Senioren-Gesellschaft Rosy Ziegler ist aufgrund des §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

  3. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die Senioren-Gesellschaft Rosy Ziegler berechtigt Verzugszinsen zum zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz zu fordern.

 

7. Verschwiegenheitsklausel
  1. Die Senioren-Gesellschaft Rosy Ziegler sichert zu, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen oder privaten Angelegenheiten des Auftraggebers Stillschweigen zu wahren. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und kann nur durch schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Darüber hinaus ist die Senioren-Gesellschaft Rosy Ziegler verpflichtet, die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und vor Einsichtnahme durch Dritte zu schützen.

 

8. Haftung
  1. Die Senioren-Gesellschaft Rosy Ziegler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Senioren-Gesellschaft Rosy Ziegler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Senioren-Gesellschaft Rosy Ziegler in demselben Umfang.

  2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

9. Widerrufsrecht
  1. Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, hat der Auftraggeber das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf bedarf der Schriftform. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist ausgeschlossen, sobald die Senioren-Gesellschaft Rosy Ziegler mit der Dienstleistung begonnen hat.

 

10. Gerichtsstand
  1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand ist ausschließlich der Geschäftssitz der Senioren-Gesellschaft Rosy Ziegler Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

 

11. Salvatorische Klausel
  1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nähesten kommt.

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